Manchmal sind es nicht große Gesten, sondern persönliche Wünsche, die besondere Wirkung entfalten. Eine solche Aktion entstand, nachdem die internationale Rechtsanwaltskanzlei Bird & Bird auf die Arbeit der Münchner Wohnungslosenhilfe aufmerksam wurde. Aus diesem Impuls heraus organisierte die Kanzlei eine Wunschbaumaktion, bei der insgesamt 85 persönliche Wünsche wohnungsloser Menschen erfüllt werden konnten.
Die Idee war einfach und wirkungsvoll: Bewohnerinnen und Bewohner aus Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe formulierten individuelle Wünsche, die anschließend von Mitarbeitenden der Kanzlei übernommen und erfüllt wurden. So entstand eine direkte und sehr persönliche Form der Unterstützung.
Persönliche Wünsche mit großer Bedeutung
Die Wunschliste zeigte, wie vielfältig – und zugleich alltagsnah – die Bedürfnisse sind. Gewünscht wurden unter anderem:
- Warme Handschuhe, Schals und Mützen
- Eine Teelicht- oder Duftlampe aus Keramik mit Weihnachtsduft
- Ein hochwertiges Duschpflegeset (z. B. von Weleda oder Alverde)
- Eine Butterdose mit Glasdeckel
- Das Buch „The Secret“ von Rhonda Byrne
Viele dieser Wünsche mögen auf den ersten Blick klein erscheinen. Doch sie stehen für Wärme, Selbstfürsorge, persönliche Interessen oder ein Stück Individualität im Alltag. Gerade in der Winterzeit bedeuten warme Kleidung oder ein angenehmer Duft im eigenen Zimmer mehr als nur einen praktischen Nutzen – sie vermitteln Wertschätzung und Aufmerksamkeit.
85 Wunschgutscheine – 85 Zeichen der Solidarität
Insgesamt konnten 85 Wunschgutscheine eingelöst werden. Hinter jeder erfüllten Karte am Wunschbaum stand eine konkrete Person und ein ganz persönlicher Wunsch. Die Übergabe der Geschenke wurde in den Einrichtungen mit großer Freude aufgenommen. Viele Teilnehmende äußerten Dankbarkeit darüber, dass ihre individuellen Wünsche wahrgenommen und ernst genommen wurden.
Die Aktion verdeutlicht, wie gezielte Kooperationen zwischen sozialen Einrichtungen und privaten Partnern funktionieren können: unkompliziert, direkt und mit spürbarem Effekt.